Aktuelles aus dem Verein |
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24.11.2025 » Einladung zur Jahreshauptversammlung
Hallo Angelfreunde.Wir möchten Euch daran erinnern, dass am 09.01.2026 unsere Jahreshauptversammlung
stattfindet. Da diesmal auch die Vorstandswahl auf der Tagesordnung steht, bitten wir Euch
den Termin vorzumerken und auch war zunehmen!
Also, zahlreiches Erscheinen wird vorausgesetzt!
Wer zur Jahreshauptversammlung Wahlvorschläge zur Neuwahl des Vorstands einreichen möchte,
kann dies in der Gruppe tun, per Mail an den Vorstand oder schriftlich in den Briefkasten
alte Schule! Ansonsten steht zur Wiederwahl des jetzigen Vorstandes, dieser in der
aktuellen Besetzung zur Verfügung.
Also, Eure Stimme zählt!
Danke, Euer Vorstand.
11.11.2025 » Weihnachtsfeier wird verschoben
Die diesjährige Weihnachtsfeier wird verschoben.Neuer Termin: 07.02.2026, 17:00 Uhr.
Der Ort wird noch bekannt gegeben.
11.11.2025 » Saalekaskade: Preise & Infos
Für alle Vereinsmitglieder stehen nun Preise und weitere Informationen zur Bestellung von Erlaubnisscheinen für die Saalekaskade zur Verfügung.Bei Interesse beim Vorstand melden!
10.11.2025 » Neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht
In der Rubrik Downloads findet ihr ab sofort den aktuell gültigen Bußgeldkatalog bezüglich Verstöße gegen die Fischereigesetze / -Verordnungen.09.11.2025 » Fangstatistik Saale Auswertung 2025

09.11.2025 » Wasserwerte der Saale 10/2025
Leider nehmen wir nur wenige Wasserparameter im Rahmen der Elektrobefischung auf, Herr Neye.Wasserparameter Saale Dornburg-Steudnitz 08.10.2025:
Temperatur 11,8 °C
Leitfähigkeit 589 µS/cm
pH Wert 7,8
Sauerstpffgehalt 10,38 mg/l
Sauerstoffkonzentration 95,7 %
Die TLUBN nimmt an festen Probestellen regelmäßig Messwerte zur Wasserchemie auf, jedoch glaube ich, dass die nächstgelegenen Probestellen in Jena und Camburg liegen. Diese Daten liegen mir aber nicht vor.
Einen schönen Tag
Andreas Lindig
08.11.2025 » LAVT: Info zur Vogelgrippe
Seit 2024 zirkuliert in den USA ein Geflügelpeststamm (H5N1, Stamm (B3.13)) welcher in Geflügelbetrieben und erstmals in Milchkuhherden festgestellt wurde.Es kam zu Infektionen von Personen, die im Vorfeld engen Kontakt zu infizierten Rindern bzw. Geflügel hatten. Die an Geflügelpest erkrankten Personen wiesen vorwiegend eine milde Symptomatik auf.
Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurden seit 2003 weltweit über 2.600 Erkrankungen beim Menschen und 1.100 Todesfälle mit aviärer Influenza nachgewiesen, überwiegend im asiatisch-pazifischen Raum.
In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.
Wie bei allen Geflügelpestviren sind generell erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Welches Geflügel kann an der Geflügelpest erkranken?
Grundsätzlich können alle Vogelarten an der Hochpathogenen Aviären Influenza (klassischen Geflügelpest) erkranken. Hühner und Puten sind besonders empfänglich. Auch bestimmte Wildvögel sind sehr empfänglich, vor allem Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse und Möwen), Greifvögel wie Habichte und Bussarde sowie aasfressende Vögel wie Krähen. Andere Vogelgruppen wie zum Beispiel Tauben können das Virus in sich tragen, spielen aber eine untergeordnete Rolle bei der Verbreitung des Virus und erkranken in der Regel nicht.
Können auch andere Haustiere, wie Hunde und Katzen infiziert werden?
Fleischfresser, wie Hunde und Katzen, können sich theoretisch infizieren, wenn sie große Mengen des Erregers aufnehmen. Bisher ist in Thüringen noch kein Fall bekannt. Hunde und Katzen können das Virus allerdings weiterverbreiten.
Daher sollte ein direkter Kontakt mit toten oder kranken Vögeln verhindert werden.
Unsere Angelgewässer und Uferzonen werden regelmäßig von Wildvögeln aufgesucht, die als natürliche Wirte des Virus gelten. Gerade an größeren Teichen, Seen und Stauseen besteht daher die Möglichkeit, dass das Virus über Kot oder Kadaver in die Umwelt gelangt.
Angler bewegen sich oft in diesen Bereichen – deshalb gilt: Aufmerksamkeit und Hygiene sind entscheidend.
Wir bitten daher folgende Verhaltensweisen zu beachten:
Kontakt vermeiden
- Kein direkter Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln.
- Hunde bitte anleinen – insbesondere in Bereichen mit vielen Wasservögeln.
- Kadaverfunde nicht selbst entfernen, sondern unverzüglich dem zuständigen
Veterinär- oder Umweltamt melden.
Hygiene beachten
- Zur Vorbeugung empfehlen wir nach dem Angeln die Hände gründlich zu
waschen oder zu desinfizieren, dies unbedingt nach Kontakt mit Wildvögeln und
ihren Ausscheidungen
- Angel- und Bootsausrüstung reinigen, vor allem nach Aufenthalten an
Gewässern mit hohem Wildvogelaufkommen.
- Kontaktflächen (z. B. Kescher, Sitzbretter, Rutenauflagen) regelmäßig
desinfizieren.
Hinweise vor Ort befolgen
- Beachten Sie Sperrungen, Warnschilder oder Allgemeinverfügungen, die durch
Behörden oder Gewässerpächter erlassen wurden.
- Informieren Sie sich über aktuelle Schutz- und Stallpflichtgebiete auf den
offiziellen Informationsseiten der jeweiligen Bundesländer
Vögel bitte nicht füttern!
Die gezielte Fütterung führt zu Ansammlungen von Vögeln an den Futterplätzen und begünstigt die Übertragung des Virus von Vogel zu Vogel.
Darüber hinaus sollten Wildvögel, insbesondere Wasservögel aus Gründen der allgemeinen Hygiene und der Verhindernung von Gewässerverschmutzungen (betrifft vor allem Kleine Gewässer) grundsätzlich nicht gefüttert werden.
Geflügelhaltung im Umfeld
- Wer selbst Geflügel hält, sollte die Sicherheitsmaßnahmen und Stallpflicht
konsequent einhalten.
- Das Risiko einer Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel wird vom FLI
als hoch bewertet.
- Kleidung und Ausrüstung, die beim Angeln genutzt wird, nicht gleichzeitig in der
Geflügelhaltung verwenden.
Aktuelle Situation in Thüringen Stand 23.10.2025
Strengere Regeln nach Vogelgrippe-Fällen
Für alle Geflügelhalter in Thüringen gelten seit Dienstag außerdem besondere Hygienevorschriften. Hintergrund ist laut dem Landesamt für Verbraucherschutz der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Greiz Anfang Oktober. Dort hatte das Landesamt für Verbraucherschutz bereits am 2. und 6. Oktober zwei Ausbrüche der Geflügelpest registriert. Hunderte Tiere waren durch das H5N1-Virus verendet oder mussten getötet werden.
Nach Ausbruch im Landkreis Greiz ist die Überwachungszone im Saale-Orla-Kreis noch erweitert worden. Hintergrund ist nach Angaben des Landratsamtes in Schleiz, dass ein weiterer Geflügelbetrieb 200 Meter entfernt vom ursprünglichen Ausbruchsbetrieb von der Vogelgrippe betroffen ist. Im Landkreis Greiz sei daher die Schutzzone ausgeweitet worden, im Saale-Orla-Kreis werde die Überwachungszone nun auf Teile der Gemeinde Geroda ausgeweitet. In den betroffenen Gebieten muss Geflügel im Stall bleiben.
Das Landesamt für Verbraucherschutz teilte mit, dass am Eingang zu Ställen Wannen oder Matten mit Desinfektionsmittel für Schuhe bereitstehen müssen. Schutzkleidung sei ebenso vorgeschrieben wie das Reinigen und Desinfizieren von Geräten, leeren Ställen und Fahrzeugen.
In den vergangenen Tagen wurden im Norden Thüringens zahlreiche tote Tiere entdeckt. Allein am Stausee Kelbra auf der Grenze von Thüringen und Sachsen-Anhalt waren am Wochenende mehr als 100 verendete Vögel gefunden worden. Labortests, unter anderem vom Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigten das H5N1-Virus. Die Vogelgrippe bei Wildvögeln wurde damit in Thüringen offiziell bestätigt.
Zunehmend wird die Frage von der Wissenschaft, aber auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern diskutiert, warum sich die Vogelgrippe besonders bei den Wildvogelarten so stark ausbreitet bzw. zu hohen Verlusten führt, deren Bestände durch gezielte “Schutzmaßnahmen” in den vergangenen Jahrzehnten exorbitant angestiegen sind.
13.04.2025 » Protokoll Mitgliederversammlung und wichtige Beschlüsse
Das Protokoll der Mitgliederversammlung vom 04.04.2025 gibt es HIER als PDF zur Ansicht.Die wichtigsten Beschlüsse stehen unter Wichtige Beschlüsse zum nachlesen.
Die entspr. Passagen der Gewässerordnung und Beitragszahlung auf der Webseite wurden bereits angepasst. Die Änderung der Satzung erfolgt im Nachgang.
30.03.2025 » Ordnungsgemäße Ladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Liebe Vereinsmitglieder,da wir vorgestern zur Mitgliederversammlung wieder nicht beschlussfähig waren, folgt hiermit die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Per WhatsApp Gruppe wurde der neue Termin bereits angekündigt.
Die folgenden Beschlussvorlagen stehen zur Abstimmung:
• Ausschluss der Mitglieder aus unserem Verein, die bis dato immer noch kein Beitrag geleistet haben ( Verweis auf Satzung § 10)
• Gebühren für Neuaufnahmen 75,- EUR für Erwachsene und 40,- EUR für Jugendliche (Satzung § 29)
• Anhebung Gebühr Jahreskarte von 150,- EUR auf 170,- EUR ( Bestätigung durch Mitgliederbeschluss)
• neue Wahlkommission Rene Reichel und Holger Rommstädt ( Bestätigung durch Mitgliederbeschluss)
• neues Mitglied Kassenrevision Olaf Wolfram ( Bestätigung durch Mitgliederbeschluss)
• Das Vereinsgewässer Schoppenteich dart in Zukunft von Vereinsmitgliedern ganzjährig beangelt werden,
unter strikter Berücksichtigung des Thüringer Fischereigesetzes hinsichtlich Mindestmaße und Schonzeiten!
Diese Vorlagen wurden gestern durch die anwesenden Mitglieder formuliert.
Termin zur Beschlussfassung: Freitag 04.04.2025, 19.00 Uhr Vereinsraum alte Schule.
Wir erwarten eine satzungsgemäße, zahlreiche Teilnahme!
Gruß der Vorstand
17.01.2025 » Restwasserkraftwerk: Protokoll Baustellentermin zum Thema Insel unterhalb Wehr
Im Anhang findet ihr die aktuellsten Informationen zur Baustelle Restwasserkraftwerk an der Saale.Download Protokoll (PDF)
Grüße der Vorstand

