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SFV Schoppenteich e.V.


Angelsportverein im Saaletal Dornburg-Camburg / Thüringen

 

Angeln in Thüringen

Der Anteil der Gewässerfläche in Thüringen beträgt nur ca. 1,2%. Dennoch handelt es sich bei den etwa 19.400 ha
Gewässerfläche aus Sicht der Fischerei vielfach um interessante Fließgewässer, Talsperren oder Teiche.
Besonders zu erwähnen wäre hier die Saalekaskade mit ihren Talsperren.

Gewässer und Fischarten

Eine Übersicht über die zahlreichen Gewässer und Fischarten in Thüringen finden Sie im Buch "Fische in Thüringen",
das Sie hier herunterladen können. Der LAVT stellt auch ein gut sortiertes Gewässerverzeichnis zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Wer in Thüringen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein.
Bei Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr und Erwachsenen ist ein Vorbereitungskurs mit anschließender Prüfung nötig.
Hier können Sie den Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung herunterladen.

Kinder und Jugendliche vom 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen,
womit sie unter Aufsicht einer volljährigen Begleitperson mit ebenfalls gültigem (nicht Vierteljahres-) Fischereischein angeln
können. Sofern die Jugendlichen die Fischereiprüfung bestanden haben, dürfen Sie auch ohne Begleitperson angeln
(§27 Abs. 2 ThürFischG). Seit September 2010 können Angler ab dem 14. Lebensjahr in Thüringen auch einen
Vierteljahres-Fischereischein ausgestellt bekommen.

Um angeln zu können ist allerdings neben dem Fischereischein auch ein Erlaubnisschein nötig. Diesen kann man vom
Inhaber des Fischereirechts bzw. vom Pächter erwerben.

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind in Thüringen maximal 2 Handangeln pro Person erlaubt.
Die vollständigen gesetzlichen Regelungen zur Angelfischerei in Thüringen finden Sie im Portal des TMIL.