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SFV Schoppenteich e.V.


Angelsportverein im Saaletal Dornburg-Camburg / Thüringen

 

Aktuelles aus dem Verein

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11.09.2023 » LAVT Kurs Fischereiaufseher in Weida am 07.10.2023

Aktuell bietet die untere Fischereibehörde des Landkreises Greiz, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.

am Samstag, den 07.10.2023
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
in der „Staatlichen Grundschule Weida Liebsdorf“
(Liebsdorfer Str.10 , 07570 Weida)

gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.

Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.

Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Frau Weihermüller -Sachbearbeiterin der unteren Fischereibehörde des Landkreises Greiz- abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.

Die Ausbildung wird von Herrn Karl-Heinz Bergner durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseher-Ausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.

Die Schulung ist wie folgt aufgebaut:
Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher

Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften
1.1 Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei - Begriffsbestimmungen
1.2 Fischereiberechtigter
1.3 Fischereiausübungsberechtigter
1.4 Uferbetretungsrecht
1.5 Betretungsbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6 Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter Gebiete (NSG, LSG…)
1.7 Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8 Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen

Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz
2.1 Fisch- und Gewässerkunde
2.2 Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3 Fische zum verwechseln
2.4 Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben, Schlachten und Töten)

Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht
3. Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1 Durchführung der Kontrolle
3.1.1 Fischereischein
3.1.2 Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3 Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4 Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten bzw.
Straftaten (einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5 Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6 Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7 Sicherung von Beweismitteln

Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 02.10.2023 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht. Ein Führungszeugnis ist für diese Schulung nicht notwendig.

Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:

Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Vereinszugehörigkeit, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test)

Aufgrund der Räumlichkeit ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 50 Personen begrenzt.

Wir empfehlen, zu dieser Aus- und Weiterbildungsveranstaltung folgende Unterlagen mitzubringen:

- Thüringer Fischereigesetz
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
- Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Sie finden diese Rechtsgrundlagen auch im Anhang dieser E-Mail.

Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen.



01.06.2023 » Sommerangeln mit Familie: NEUER TERMIN

Das Sommerangeln mit Familie findet am 08.07.2023 um 13:00 Uhr am Schoppenteich statt.


14.04.2023 » LAVT: Kurs für Fischereiaufseher in Sondershausen am 06.05.2023

Aktuell bietet die untere Fischereibehörde des Kyffhäuserkreises, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.

am Samstag, den 06.05.2023
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
Staatliche Regelschule Franzberg – Sondershausen
(Bahnhofstraße 8, 99706 Sondershausen)


gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.

Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 02.05.2023 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht. Ein Führungszeugnis ist für diese Schulung nicht notwendig.

Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:

Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Vereinszugehörigkeit, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test)

Aufgrund der Räumlichkeit ist die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf 40 Personen begrenzt.



17.01.2023 » Wahl des neuen Vorstandes

Zur Mitgliederversammlung am 13.01.2023 wurde der Vorstand unseres Vereins neu gewählt:

1. Vorsitzender: Dirk Neye
2. Vorsitzender: Jörg Thar
Schatzmeister: Uwe Frische
Schriftführer: René Schmidt
Gewässerwarte: André Büchner, Jonathan Wohlleben

Wir wünschen dem neuen Vorstand alles Gute im Amt und bedanken uns nochmal recht herzlich beim alten Vorstand Peter Löwe und Uwe Westhäuser für die vielen Jahre der tollen Vereinsarbeit!


11.01.2023 » LAVT: Kurs für Fischereiaufseher in Erfurt am 11.02.2023

Die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist unserem Verband ein wichtiges Anliegen.
Aktuell bietet die untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.

am Samstag, den 11.02.2023
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
in den Stadtwerken Erfurt
(Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt; Raum: B01)

gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.

Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.

Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Herrn Westphal, Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde der Landeshauptstadt Erfurt abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.

Die Ausbildung wird von Herrn Andreas Kirsch durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseher-Ausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.

Die Schulung ist wie folgt aufgebaut:

Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher

Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften

1.1 Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei
Begriffsbestimmungen
1.2 Fischereiberechtigter
1.3 Fischereiausübungsberechtigter
1.4 Uferbetretungsrecht
1.5 Betretungsbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6 Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter
Gebiete (NSG, LSG…)
1.7 Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8 Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen

Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz

2.1 Fisch- und Gewässerkunde
2.2 Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3 Fische zum verwechseln
2.4 Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben,
Schlachten und Töten)

Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht

3. Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1 Durchführung der Kontrolle
3.1.1 Fischereischein
3.1.2 Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3 Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4 Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten
bzw. Straftaten (einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5 Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6 Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7 Sicherung von Beweismitteln

Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 06.02.2023 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden. Eine gesonderte Einladung an die Teilnehmer erfolgt nicht.

Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:

Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift,
Vereinszugehörigkeit, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test)

Wir empfehlen, zu dieser Aus- und Weiterbildungsveranstaltung folgende Unterlagen mitzubringen:

- Thüringer Fischereigesetz
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
- Verwarnungsgeld- und Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Auf Grund der Raumkapazität ist die Teilnehmerzahl auf 45 Personen begrenzt.

Entsprechende Parkmöglichkeiten finden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Parkhaus der Stadtwerke Erfurt (Rosa-Luxemburg-Straße 47, 99086 Erfurt).

Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen.



09.01.2023 » Dorndorf-Steudnitz: Moped aus der Saale geholt (OTZ)

Ein Moped ist in Dorndorf-Steudnitz in der Saale gefunden worden. Die Polizei hat eine Vermutung, wie es dorthin gelangte.
Die Freiwillige Feuerwehr Dornburg-Camburg hat am Sonntag in Dorndorf-Steudnitz ein Moped aus der Saale geholt. Aufgefallen war dieses einer 70-Jährigen, als sie bei einem Spaziergang die Carl-Alexander-Brücke überquerte, teilt die Polizei mit.
14 Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Dorndorf-Steudnitz und Camburg rückten an, um das Moped, das im Uferbereich lag, zu sichern, teilt Stadtbrandmeister Sven Steingräber mit.
Da an dem Moped noch das Kennzeichen angebracht war, konnte die Polizei den 61-jährigen Halter schnell ermitteln. Dieser erklärte, das Moped seinem Sohn überlassen zu haben, der nahe der Fundstelle wohnt. Die Polizei vermutet, dass Unbekannte das ungesicherte Moped gestohlen hatten und es eine Treppe hinab in die Saale rollten.

Link zum Artikel:
https://www.otz.de/regionen/jena/dorndorf-steudnitz-moped-aus-der-saale-geholt-id237323977.html

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13.12.2022 » Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Wahlen

Am Freitag, 13.01.2023 findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Beginn 19.00 Uhr in der Alten Schule Dorndorf.

Wie schon in der letzten Mitgliederversammlung im Oktober besprochen, werden Peter Löwe als 1.Vorsitzender und Uwe Westhäuser als 2.Vorsitzender ihre Arbeit im Vorstand am 31.12.2022 beenden.

Die Mitglieder des SFV Schoppenteich müssen deshalb den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden neu wählen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Versammlung und Ernennung des Protokollführer
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Jahresbericht des Vorstandes
6. Finanzbericht des Schatzmeisters
7. Bericht der Revisionskommission
8. Entlastung des alten Vorstandes
9. Wahl der Wahlkommission
10. Vorstellung der Kandidaten
11. Wahl des 1. Und 2. Vorsitzenden
12. Bericht der Wahlkommission
13. Sonstiges



25.11.2022 » LAVT: Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Bad Salzungen

Die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist unserem Verband ein wichtiges Anliegen.
Aktuell bietet die untere Fischereibehörde des Wartburgkreises, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.

am Samstag, den 10.12.2022
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
im Landratsamt des Wartburgkreises in Bad Salzungen
(Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen)


gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.

Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.

Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Herrn Möller, Mitarbeiter der unteren Fischereibehörde des Wartburgkreises abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.

Die Ausbildung wird von Herrn Andreas Kirsch durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseher-Ausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.

Die Schulung ist, wie folgt aufgebaut:

Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher

Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften

Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz

Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht

Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 05.12.2022 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden.

Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:

Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift,
Vereinszugehörigkeit, Nummer des Fischereischeins, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test).



26.09.2022 » LAVT: Auffrischungskurs und Ausbildung neuer Fischereiaufseher in Saalfeld

Die Qualifizierung und Ausbildung von Fischereiaufsehern/innen aus unseren Mitgliedsvereinen ist unserem Verband ein wichtiges Anliegen.
Aktuell bietet die untere Fischereibehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, unter Beteiligung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V.

am Samstag, den 08.10.2022
von 09.00 – ca. 15.00 Uhr
im Erasmus-Reinhold-Gymnasium in Saalfeld
(Am Lerchenbühl 17, 07318 Saalfeld/Saale)

gemäß § 48 Abs. 7 des Thüringer Fischereigesetzes i. V. m. § 42 der Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz eine Ausbildungsveranstaltung zum Fischereiaufseher/ in, einschließlich „Auffrischungskurs“ an.

Dazu möchten wir Sie und Ihre angehenden Fischereiaufseher/innen sowie die erfahrenen Fischereiaufseher/innen Ihres Vereins herzlich einladen.

Die Ausbildungsveranstaltung wird für die Kandidaten/innen, welche gern Fischereiaufseher/ innen werden möchten, mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung wird an diesem Tag von Frau Konradi, Leiterin der unteren Fischereibehörde des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt abgenommen. Im Anschluss an diese Ausbildungsveranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Bescheinigung, welche die erfolgreich abgelegte Prüfung bestätigt. Diese Bescheinigung ist notwendig, um als fachlich geeignet zu gelten und ist somit Voraussetzung für eine Bestellung zum Fischereiaufseher.

Dazu teilen Sie uns bitte folgende Daten der teilnehmenden Personen mit:

Vorname, Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift,
Vereinszugehörigkeit, Nummer des Fischereischeins, Telefonnummer sowie die Art der Schulung (Auffrischungskurs / Ausbildungskurs mit schriftlichem Test) an der Sie teilnehmen möchten.

Die Ausbildung wird von Herrn Andreas Kirsch durchgeführt, welcher langjährige Erfahrung in der Fischereiaufseher-Ausbildung vorweisen kann. In drei Teilen wird das entsprechende Wissen vermittelt, welches Sie für den anschließenden Test und die spätere Tätigkeit benötigen.

Die Schulung ist, wie folgt aufgebaut:

Rechtliche Regelungen zur Fischereiaufsicht für ehrenamtlich verpflichtete private Fischereiaufseher

Teil 1 Fischereirechtliche Vorschriften

1.1 Rechtsnormen zum Schutz der Fischerei
Begriffsbestimmungen
1.2 Fischereiberechtigter
1.3 Fischereiausübungsberechtigter
1.4 Uferbetretungsrecht
1.5 Betretbefugnis für Gebäude und eingefriedete Grundstücke
1.6 Betreten und Befahren der Gelegezone und besonders geschützter
Gebiete (NSG, LSG…)
1.7 Begriffe aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
1.8 Rechtverletzungen im Zusammenhang mit fischereilichen Handlungen

Teil 2 Gewässerkunde / Gewässer- und Biotopschutz

2.1 Fisch- und Gewässerkunde
2.2 Verhalten bei Fischsterben/ Gewässerverunreinigungen
2.3 Fische zum verwechseln
2.4 Tierschutz in der Angelfischerei (incl. Setzkescher, Betäuben,
Schlachten und Töten)

Teil 3 Ausübung der Fischereiaufsicht

3. Fischereiaufsicht im Freistaat Thüringen – Grundsätzliches
3.1 Durchführung der Kontrolle
3.1.1 Fischereischein
3.1.2 Erlaubnisschein zum Fischfang
3.1.3 Kontrolle der Fanggeräte und des Fangs
3.1.4 Handlungsablauf für den Fischereiaufseher bei der Anzeige von
Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten
(einschl. praktische Unterweisung)
3.1.5 Fischfang in Schon- bzw. Schutzgebieten
3.1.6 Bericht des Fischereiaufsehers
3.1.7 Sicherung von Beweismitteln

Bitte teilen Sie uns in Vorbereitung der Veranstaltung bis zum 05.10.2022 per E-Mail an: info@lavt.de oder telefonisch unter 0361/ 6464233 verbindlich mit, welche Personen aus Ihrem Verein an der Veranstaltung teilnehmen werden.



15.08.2022 » LAVT: Gerüchte um Preiserhöhungen

Sehr geehrte Vereinsvorstände,
Liebe Angelfreundinnen und Angelfreunde,

die Einladungen zur Jahreshauptversammlung des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. (LAVT) am 10.09.2022 im Atrium der Stadtwerke Erfurt sind seit längerem an unsere Mitgliedsvereine versandt wurden. Zu dieser wird der LAVT Rechenschaft über seine erfolgreiche Arbeit ablegen. In den vergangenen Jahren, so auch 2021/2022 beantragten weitere Vereine Ihre Mitgliedschaft im LAVT und traten unserem Verband bei. Mittlerweile sind über drei Viertel aller Anglervereine in Thüringen im LAVT organisiert. Diese Partnerschaft wählen sie freiwillig und aus Überzeugung.
Auch hat sich mehrfach bestätigt, dass die Fusion mit dem Angelfischereiverband Ostthüringen e.V. vor 10 Jahren die richtige Entscheidung war und die Position der Thüringer Angelfischerei gestärkt hat.

Doch seit geraumer Zeit erleben wir massive Veränderungen in unserer Gesellschaft und nicht alle davon sind positiv. Zunehmend ist davon auch die Angelfischerei betroffen.
Es ist unstrittig, die Einheit der Thüringer Anglerinnen und Angler wird auf Grund zunehmender Herausforderungen für die Angelfischerei immer wichtiger.

Doch diese Einheit wollen einige nicht und ihnen scheint auch die erfolgreiche Entwicklung des LAVT und seiner Vereine bzw. ein starker Anglerverband in Thüringen nicht zu gefallen. So werden unteranderem in aller Regelmäßigkeit Unwahrheiten über unseren Verband verbreitet, um die Anglerinnen und Angler sowie unsere Partner zu verunsichern.

Auf nachfolgende Behauptungen, welche aktuell kursieren, möchten wir kurz eingehen und gern über den tatsächlichen Sachstand informieren.

Mitgliedsbeiträge des LAVT für das Jahr 2023
Die Behauptung der Mitgliedsbeitrag des LAVT würden sich im kommenden Jahr massiv erhöhen ist falsch.

Für das Jahr 2023 sieht unser Verband keine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge vor bzw. stellt zur Mitgliederversammlung keinen entsprechenden Antrag.
Jeder sollte wissen, über die Beitragshöhe entscheiden allein die Delegierten der Mitgliedsvereine zur Jahreshauptversammlung des LAVT und nicht das Präsidium oder die Geschäftsleitung des Landesverbandes.
Momentan gibt es auch keine Diskussion über eine Beitragserhöhung für die Jahre 2024 und 2025.
Inwieweit der Bundesverband DAFV die kommenden Jahre eine Erhöhung der Beiträge beschließt, können wir natürlich nicht vorhersehen. Doch für das Jahr 2023 können wir zu 100% versichern, dass auch seitens des Bundesverbandes keine Beitragserhöhung vorgesehen ist.

Somit bleibt es im Jahr 2023 bei einem jährlichen
Mitgliedsbeitrag LAVT 17,00 Euro
Bundesverband DAFV 3,00 Euro
Beitrag je Mitglied gesamt: 20,00 Euro

Fischereierlaubnisscheine 2023 Saalekaskade für Mitglieder des LAVT
Auch hier ist die zunehmend kursierende Behauptung die Angelkartenpreise für Mitglieder des LAVT (Jahreskarte) würden sich im Jahr 2023 verdoppeln und auf 200,00 Euro angehoben, falsch. In den unzähligen Anrufen, welche uns dazu erreichten, konnten wir dies bereits richtigstellen.

Die Preise für die Jahresfischereierlaubnisscheine für Mitglieder des LAVT werden sich trotz deutlich gestiegener und weiter steigender Satzfischpreise, im Jahr 2023 nicht verändern.
Das heißt, der Jahresfischereierlaubnisschein für Mitglieder des LAVT kostet für die rund 2.000 Hektar allgemeine Angelgewässer/Salmonidengewässer

Jugendliche vom 8. bis vollendeten 16. Lebensjahr 55,00 Euro
Erwachsene Mitglieder des LAVT 100,00 Euro

Wie sich alle anderen Fischereierlaubnisscheine für die Gewässer der Saalekaskade 2023 preislich entwickeln werden, wird erst im 4. Quartal 2022 entschieden. Die aktuellen Preisentwicklungen bei Satzfischen lassen sich heute noch nicht abschätzen.
Viele Fischereibetriebe aktualisieren ihre Preislisten momentan von Monat zu Monat.
Je nach Fischart haben wir Preissteigerungen allein in den vergangenen zwei Jahren von über 40% zu verzeichnen. Weitere deutliche Preisanstiege bei vielen Fischarten sind zu erwarten. Um den Fischbesatz und die Hegemaßnahmen weiter finanzieren zu können sind zukünftig Preisanpassungen unumgänglich.

Auch sollte jeder wissen, dass die Thüringer Fischereibetriebe ihre Produktion vor allem nach betriebswirtschaftlichen Erfordernissen ausrichten müssen und auch sie mit den heißen, trockenen Sommern und dem fehlenden Wasser zu kämpfen haben. Das kann bei einigen Fischarten, wie bei der Bachforelle bedeuten, dass der Satzfischbedarf der Angelfischerei nicht mehr vollständig abdecket werden kann.

Erfreulich, insgesamt bleiben, trotz der angespannten politischen und wirtschaftlichen Situation die Preise 2023 für die Mitglieder des Landesanglerverbandes Thüringen e.V. bei den Mitgliedsbeiträgen und Jahresfischereierlaubnisscheinen stabil.

Auch alle anderen Dienstleistungen des LAVT bleiben den Mitgliedern vollumfänglich erhalten und werden regelmäßig den neuen Erfordernissen angepasst.

Wir wünschen allen unseren Mitgliedern sowie allen Anglerinnen und Anglern erfolgreiche Angeltage und ein kräftiges Petri Heil

Ihr Landesanglerverband Thüringen e.V.